Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PV21 (Inhaber: Ing. Halil Ibrahim Büyüköztürk), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB).
Gegenstand des Vertrages ist die Planung, Lieferung und Montage von elektrotechnischen Anlagen, insbesondere:
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Bruttopreise (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Bei Photovoltaikanlagen gilt ab dem 01.01.2023 unter bestimmten Voraussetzungen ein Nullsteuersatz (0% MwSt.). Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür beim Auftraggeber nicht vorliegen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nachberechnet.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder gelieferte Materialien zu verlangen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montagearbeiten ungehindert beginnen und durchgeführt werden können. Insbesondere hat er:
Für die statische Eignung des Daches/Gebäudes ist allein der Auftraggeber verantwortlich, sofern keine gesonderte statische Prüfung durch den Auftragnehmer beauftragt wurde.
Die gelieferte Ware (z.B. PV-Module, Wechselrichter, Kameras, Kabel) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken 5 Jahre, ansonsten 2 Jahre für Verbraucher und 1 Jahr für Unternehmer.
Haftungsausschluss: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei Photovoltaikanlagen: Prognosen über Erträge der Anlage sind Schätzungen, die auf Erfahrungswerten und Wetterdaten basieren. Eine Garantie für den tatsächlichen Ertrag wird nicht übernommen.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der separaten Widerrufsbelehrung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Castrop-Rauxel).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Januar 2026
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